Häufig Gestellte Fragen
1. Benötigen Sie eine ärztliche Verordnung?
Ein vom Arzt ausgestelltes Rezept ist nicht zwingend erforderlich. Privat Versicherte Personen können ein Rezept mit der von mir erstellten Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Gesetzlich versicherte Patienten können von ihrem Arzt ein Privatrezept anfordern, bekommen aber die Kosten nicht ersetzt.
2. Habe ich eine Kassenzulassung?
Nein, für eine Kassenzulassung muss eine von der gesetzlichen Krankenkasse zugelassene Praxis bestehen. Ich kann Patienten nur auf Privatbasis behandeln.
3. Können Sie auch ohne Rezept meine Behandlung in Anspruch nehmen?
Ja, im Rahmen des Physiotrainings. Gerne erarbeiten wir, in Abhängigkeit Ihrer individuellen Probleme oder Beschwerden, ein auf Sie zugeschnittenes Behandlungsprogramm.
4. Wie läuft die erste Behandlung ab?
Beim ersten Termin führen wir ein ausführliches Gespräch ( Anamnese ) und eine körperliche Untersuchung durch. Anschließend erstelle ich einen individuellen Behandlungsplan.
5. Brauchen Sie etwas für den Behandlungstermin?
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Ärztliche Verordnung (falls vorhanden)
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Bequeme Kleidung
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Relevante Befunde oder Arztberichte
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Bei Hausbesuchen bringe ich alle Hilfs - und Behandlungsutensilien mit
6. Wie lange dauert eine Behandlungseinheit?
Je nach Verordnungsumfang und gemeinsamer Absprache.
7. Unterliege ich einer ärztlichen Schweigepflicht?
Ja, selbstverständlich , laut Berufsverordnung § 2.
8. Welche physiotherapeutischen Leistungen biete ich an?
KG - Krankengymnastik
MT - Manuelle Therapie
MLD - Manuelle Lymphdraninage
KOMPRESSIONSTHERAPIE
KMT - Klassische Massagetherapie
WT - Wärmetherapie (Heiße Rolle)
HAUSBESUCH
AMBULANT
Ihre behandelnde Ärzteschaft entscheidet welche Heilmittel für Ihre Beschwerden medizinisch notwendig sind.
9. Sie sind gesetzlich versichert, können Sie die Leistung selber zahlen?
Ja! Sie erhalten von Ihrer Ärzteschaft bei medizinischer Notwendigkeit ein Privatrezept.
